Jedermannsrecht 2021 – ALLES was du wissen musst!
Update Januar 2020: In unserem Urlaub in Schweden sind wir zum ersten mal auf den Begriff des Jedermannsrecht (Allemansrätten) gestoßen. Gar nicht so leicht für Bewohner dicht besiedelter Gebiete zu verstehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Jedermannsrecht?
Das sogenannte Allemansrätten gilt vor allem in den nordischen Ländern wie Schweden und Norwegen (Lappland). Im Grunde geht es beim Jedermannsrecht um das grundlegende Recht auf Nutzung der Wildnis und teilweise privatem Eigentum. Die Ausprägungen sind von Land zu Land leicht unterschiedlich.
Das Jedermannsrecht besagt, dass jeder Mensch die Natur genießen und ihre Früchte nutzen darf. Wichtig dabei ist, dass dieses Recht unabhängig von Eigentumsverhältnissen ist. Somit kann das recht ohne Zustimmung des Landbesitzers ausgeübt werden.
Einschränkung des Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht hat natürlich auch Einschränkungen. Es ist glaube ich klar, dass bei der Ausübung auf privaten Gründen der Natur und anderen Menschen kein Schaden zugefügt werden darf. Auch Störungen und sonstige Nachteile für die Natur sind verboten. So ist es zwar erlaubt auf dem Eigentum anderer Personen zu übernachten, dabei muss z.B. von Häusern ein angemessener Abstand eingehalten werden. Das Campen vor dem Fenster ist also untersagt. Weitere Einschränkungen können ebenfalls in Nationalparks, militärischen Sperrgebieten und Naturschutzzonen bestehen.
Was beinhaltet das Jedermannsrecht genau?
Das Allemansrätten kann in mehrere Bereiche gegliedert werden, die wir im Folgenden auflisten.
Übernachten
Auf unkultiviertem Land ist es jedem durch das Jedermannsrecht erlaubt für ein bis zwei Nächte zu zelten. Auf privatem Eigentum und in der Nähe von Wohnhäusern muss zuvor die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden. In der freien Natur kann sogar für mehrere Nächte das Zelt aufgeschlagen werden. Dabei ist immer zu beachten, dass der Natur nicht geschadet wird und der Lagerplatz so verlassen wird, wie er aufgefunden wurde.
Wichtig: Spezielle Regelungen für Übernachtungen mit Wohnmobilen/Wohnwägen
Wohnmobile und Wohnwägen dürfen nicht einfach im Gelände geparkt werden. Außerhalb von Campinplätzen muss darauf geachtet werden, dass an Straßen oder Rastplatzen maximal für 24 Stunden gehalten werden darf. An Wochenenden kann sich die Dauer bis auf den folgenden Werktag verlängern. Diese Regelung kann allerdings von örtlichen Vorschriften geändert werden und man sollte sich vorher informieren.
Private Wege sollten gemieden werden bzw. nur in Absprache mit dem Besitzer befahren oder bewohnt werden.
Feuer
Prinzipiell ist es erlaubt überall auf unkultiviertem Land ein Feuer zu machen. Jedoch auch mit Einschränkungen. Besteht Gefahr für das umliegende Land z. B . wenn es sehr trocken ist, darf kein Feuer entzündet werden. Im Idealfall wird eine Feuerstelle eingerichtet. Zu beachten. Es darf nur umliegendes Totholz, Reisig usw. benutzt werden. Äste und Zweige von Bäumen abzubrechen ist nicht erlaubt.
Freie Bewegung in der Natur
Das Jedermannsrecht erlaubt die Fortbewegung auf sämtlichen nicht-motorisierten Fortbewegungsmitteln wie Fahrrad, Skier oder zu Fuß. Dabei ist zu beachten, dass kein Schaden an Wiesen, Feldern, Höfen und Wäldern angerichtet wird. Tore und Türen müssen nach dem betreten wieder geschlossen werden. In Norwegen darf kultivierter Land nur im Winter ohne die Genehmigung des Grundbesitzers betreten werden.
Fortbewegung auf dem Wasser
In allen Ländern gilt ein grundsätzlicher Zugang zu Seen und Flüssen. Das Anlegen mit dem Boot oder das Paddeln auf dem See oder Fluss z.B. bei einer Kanutour ist überall erlaubt, sofern kein Zugangsverbot von Privateigentümern besteht. Bei motorisierten Booten gelten in den jeweiligen Ländern unterschiedliche Regelungen.
Schweden: Die Nutzung von Motorbooten ist überall erlaubt.
Norwegen: Grundsätzlich auf großen Flächen (größer 2 Km²) erlaubt. Auf engen Flüssen und kleineren Seen nur auf öffentlichen Schifffahrtswegen.
Finnland: Motorboote sind auf allen Gewässern erlaubt
Fischen
Auch beim Fischen gibt es unterschiedliche Auslegungen des Jedermannsrecht. In Finnland ist das Fischen nur mit Haken und Leine ohne Rolle erlaubt. Dabei handelt es sich um das sogenannte Stippfischen, bei dem die Schnur nicht auf einer Rolle angebracht ist. Für alle Formen des Fischens wird aber eine Genehmigung benötigt.
In Norwegen hingegen darf im Salzwasser ohne Genehmigung gefischt werden. Im Süßwasser ist das angeln nur mit Angelschein erlaubt. Diese können in Sportgeschäften und bei Tourismusinformationen gekauft werden.
In Schweden ist das Fischen nicht im Jedermannsrecht enthalten. Eisfischen und Angeln mit einer einfachen Spindelrolle ist im Meer und an den fünf größten Seen des Landes erlaubt. Für alle anderen Gewässer wird eine Angelkarte benötigt.
Pflücken und Sammeln
Das Jedermannsrecht erlaubt es, Pilze, Blumen und beeren für den Eigenbedarf zu nutzen. Unter Naturschutz stehende Pflanzen sind von diesem recht ausgenommen. Ebenfalls ist das Abbrechen vn Ästen und Sträuchern nicht erlaubt.
Jedermannsrecht in Nationalparks
In Nationalsparks können andere Vorschriften gelten. Es kann sogar passieren, dass ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Diese gelten aber meist nur saisonal. In den meisten Fällen wird man vor Betreten des Nationalparks auf die Vorschriften aufmerksam gemacht. Meist geschieht das durch Schilder, welchen zwingend Folge zu leisten ist. Andernfalls kann das hohe Strafen mit sich führen. Wichtig ist: Die Natur hat immer Vorrang!
Besondere Bestimmungen für Hunde
Für Hundebesitzer gelten nochmals besondere Bestimmungen. Damit die Wildtiere nicht bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört werden, sind Hunde zwischen dem 1. März und 20. August anzuleinen. Sie dürfen also nicht frei den Wald erkunden.
Allerdings gilt diese Vorschrift das ganze Jahr über. Hundebesitzer müssen nämlich gewährleisten, dass der Hund die Wildtiere nicht verfolgen kann. Und das geht nun mal nur, wenn die Hunde angeleint sind. Das hat sich in Schweden schon sehr etabliert und man findet nur selten frei laufende Hunde in den Wäldern.
Zusammenfassung zum Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht vereinfacht das Reisen durch die entsprechenden Länder erheblich. So besteht die Möglichkeit durch Schweden mit dem Kanu zu paddeln ohne sich Gedanken über Übernachtungsmöglichkeiten machen zu müssen. An jedem Ufer kann angelegt und ein Feuer gemacht werden. Es sollte nur stehts im Hinterkopf behalten werden, dass der Natur kein Schaden zugefügt werden darf. Der Lagerplatz muss so verlassen werden wie er vorgefunden wurde, was in meinen Augen aber selbstverständlich ist.
Sollten euch diese Informationen nicht reichen, erhaltet ihr weitere Infos auf folgender Seite: Mehr Infos
Die Natur versteht gar keinen Spaß, sie ist immer wahr, immer ernst, immer strenge, sie hat immer recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer des Menschen.
– Johann Wolfgang von Goethe